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Rechte zu Innehabung

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2022/119immolex 2022, 259 Heft 7 und 8 v. 22.7.2022

Das Recht, die Herausgabe einer Sache von demjenigen zu begehren, der sie titellos benützt, gründet im Eigentumsrecht und steht daher dem nicht innehabenden Eigentümer zu. Anspruchsgegner der Räumungsklage ist jeder Inhaber, mag er selbst Besitzer oder nur Besitzmittler für einen anderen sein. Die Beweislast für die Beschränkung der dem Eigentümer in § 354 ABGB verliehenen Ausschließungsmacht trifft den Bekl.

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