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Aktiv- und Passivlegitimation der Klagen gemäß § 523 ABGB

VerfahrensrechtBeitragAufsatzMirjam Sorgoimmolex 2022/103immolex 2022, 229 - 232 Heft 6 v. 3.6.2022

Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wer für die in § 523 ABGB geregelten Klagen gemeinsam oder getrennt aktiv und passiv legitimiert ist.

Schlagwörter:

Servitutsklage; Eigentumsfreiheitsklage.

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