Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wer für die in § 523 ABGB geregelten Klagen gemeinsam oder getrennt aktiv und passiv legitimiert ist.
Schlagwörter:
Servitutsklage; Eigentumsfreiheitsklage.
Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wer für die in § 523 ABGB geregelten Klagen gemeinsam oder getrennt aktiv und passiv legitimiert ist.
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Servitutsklage; Eigentumsfreiheitsklage.