Die Immobilienbewertung führt im Abgabenverfahren und gerade bei Außenprüfungen mitunter zu kontroversiellen Diskussionen. Die Steuergesetze definieren eigenständige Wertmaßstäbe, welche entsprechend zu belegen sind. Nach Judikatur und Verwaltungspraxis kommt dabei den Postulaten der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit herausragende Bedeutung zu. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einleitend die Anlassfälle im Abgabenverfahren darlegen und in der Folge die unterschiedlichen steuerlichen Wertmaßstäbe, welche Grundlage für die Gutachten sind, erörtern.