Bei der Prüfung der Verkehrsüblichkeit wird unter dem maßgeblichen Umfeld in der Regel die "Gegend" oder die nächste oder unmittelbare "Umgebung" verstanden.
5 Ob 211/21x
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Bei der Prüfung der Verkehrsüblichkeit wird unter dem maßgeblichen Umfeld in der Regel die "Gegend" oder die nächste oder unmittelbare "Umgebung" verstanden.
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