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Bindungswirkung nach Streitverkündung und gegenüber dem Nebenintervenienten

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2022/31immolex 2022, 75 - 76 Heft 2 v. 8.2.2022

Eine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils besteht für den NI im Allgemeinen nur gegenüber der Partei, der er im Prozess beigetreten ist, und nicht gegenüber der Gegenpartei. Bindend sind nur die Feststellungen, die für das Urteil im Vorprozess unbedingt erforderlich waren.

8 Ob 85/21i

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