Im Rahmen von Baufortschrittsprüfungen im Sinne des BTVG spielen Gerichtssachverständige in der Regel eine entscheidende Rolle. Doch wer unter "allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Bauwesen" zu subsumieren ist, wird im Gesetzestext nicht definiert und führt in der bauwirtschaftlichen Praxis immer wieder zu Fragen.
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