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"Zwillings-" und "Drillingsabstellplätze" - ein wohnungseigentumsrechtliches Unding

WohnungseigentumsrechtBeitragAufsatzChristian Prader, Mario Kathreinimmolex 2022/153immolex 2022, 343 - 346 Heft 10 v. 13.10.2022

Zumindest in Westösterreich kommt es immer wieder vor, dass insb aufgrund der Grundknappheit in Nutzwertgutachten "Zwillings"- oder "Drillingsabstellplätze" kreiert werden. Bei diesem Kunstgriff wird entgegen der Grundkonzeption des WEG nicht für jedes Kfz (idR mit der konkreten Widmung Autoabstellplatz) (FN ) ein separates WE-Objekt geschaffen. Vielmehr wird der Versuch unternommen, mehrere Kfz in unterschiedlichen Varianten möglichst platzsparend unterzubringen, woraus in der Praxis verwunderliche Konstellationen sprießen.Im folgenden Beitrag werden die zivilrechtlichen (FN ) Konsequenzen solcher Nutzwertgutachten samt den darauf aufbauenden WE-rechtlichen Implikationen beleuchtet. Im Anschluss daran werden auch die bauträgervertragsrechtlichen Aspekte behandelt.

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