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Zur Sicherung der Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung im BTVG Zugleich eine Besprechung der E 5 Ob 7/21x

BauträgervertragsrechtBeitragAufsatzChristian Praderimmolex 2021/146immolex 2021, 303 - 306 Heft 9 v. 3.9.2021

Welche Voraussetzungen für die Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung erforderlich sind, ist seit jeher strittig. Nachdem das Vorliegen einer aufsandungsfähigen Titelurkunde eigentlich nach der bisherigen Rsp und L als gesichert galt, argumentiert der OGH in dieser Entscheidung abweichend und wertet eine Anmerkung gem § 40 Abs 2 iVm § 43 WEG als für die Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung beim grundbücherlichen Sicherungsmodell als ausreichend.

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