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Eine durch Unterlassen einer Erklärung seitens des Vermieters auszuübende Verlängerungsoption ist befristungsschädlich

MietrechtRechtsprechungJudikaturHelmut Böhmimmolex 2021/120immolex 2021, 251 - 253 Heft 7 und 8 v. 15.7.2021

Die Vereinbarung, das befristete Mietverhältnis solle sich "automatisch" um drei Jahre verlängern, sofern der Vermieter nicht spätestens sechs Monate vor dem Endtermin dies durch Erklärung ablehnt, enthält keine durchsetzbare Befristung; zudem scheitert die Durchsetzbarkeit auch daran, dass die Verlängerung "jeweils" - also mehrfach - stattfinden können soll.

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