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Abschluss eines Mietvertrags mit einem Dritten - ordentliche oder außerordentliche Verwaltung?

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/82immolex 2021, 174 Heft 5 v. 30.4.2021

Der Abschluss eines Mietvertrags mit einem Dritten ist nur dann eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, wenn die Bedingungen des Mietvertrags nicht unüblich sind.

5 Ob 218/20z

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