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Zur Rügeobliegenheit des Mieters bei befristeten Mietverträgen

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2021/61immolex 2021, 128 - 131 Heft 4 v. 1.4.2021

Die Rügeobliegenheit des Mieters erfasst die Unbrauchbarkeit eines Ausstattungsmerkmals und damit auch das Fehlen eines zeitgemäßen Standards der Badegelegenheit, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Mangel handelt, der für den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags offenkundig sein musste.

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