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Planungskosten sind als Teil der Herstellungskosten zu aktivieren

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2021/188immolex 2021, 396 - 397 Heft 11 v. 10.11.2021

Die Herstellung ist ein Vorgang, der in einem bestimmten Zeitraum vor sich geht, beginnend mit dem Setzen von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Wirtschaftsgut neu zu schaffen. Planungskosten sind als Teil der Herstellungskosten des fertiggestellten Wirtschaftsguts zu aktivieren. Selbst vergebliche Planungskosten zählen zu den Herstellungskosten des auf demselben Grundstück errichteten Gebäudes, wenn davon auszugehen ist, dass die ursprüngliche Planung der - wenn auch wesentlich - geänderten Bauausführung gedient hat.

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