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Bindungs- und Tatbestandswirkung

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2021/186immolex 2021, 391 - 392 Heft 11 v. 10.11.2021

Eine Bindungswirkung einer Vorentscheidung ist nur dann anzunehmen, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts (verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation) gegeben sind, aber an Stelle der inhaltlichen und wörtlichen Identität der Begehren ein im Gesetz gegründeter Sachzusammenhang zwischen beiden Begehren besteht.

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