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Zur Vertragsauflösung bei Abtretung von Forderungen aus der Vermietung

MietrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/77immolex 2020, 266 - 267 Heft 9 v. 9.9.2020

Im Fall einer Abtretung der Mietzinsforderung an einen Dritten genügt auch schon ein Zahlungsverzug gegenüber diesem Dritten. Das Recht nach § 1118 ABGB könnte der Dritte nicht ausüben.

4 Ob 14/20t

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