Durch die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus waren viele Personen, vor allem Nichtselbstständige, notgedrungen aufgefordert, ihren gewöhnlichen Arbeitsplatz in das eigene Zuhause zu verlegen. Diese Umstellung wirft diverse steuerrechtliche Themen auf. Im Folgenden wird die bestehende Rechtslage zur Abzugsfähigkeit von privaten Arbeitsmitteln sowie eines Arbeitszimmers, welche im Rahmen der betrieblichen Leistungserbringung eingesetzt werden, erläutert.