Die Einrichtung digitaler schwarzer Bretter für Wohnungseigentumsanlagen wird bereits jetzt in Teilen Österreichs vorgenommen, doch erfolgt dies regelmäßig lediglich als zusätzliche Ausstattung neben dem bisher ausschließlich vorgenommenen regulären Hausanschlag. Es ist zu prüfen, wie eine vollkommene Umstellung des schwarzen Brettes in digitaler Form mit dem WEG 2002 in Einklang zu bringen ist, insb mit Blick auf den für die gültige Beschlussfassung der Miteigentümer notwendigen Hausanschlag sowie die Sicherung des fortdauernden Anschlags. (FN )