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Verletzung von Aufklärungspflichten durch einen Immobilienmakler

LiegenschaftsrechtMaklerrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/58immolex 2020, 193 - 194 Heft 6 v. 5.6.2020

Verletzt ein Immobilienmakler Aufklärungspflichten, dann ist dies seinem Auftraggeber zuzurechnen. Ein Immobilienmakler ist zwar verpflichtet, alle wesentlichen Informationen über das Objekt zu geben. Eine Aufklärungspflicht besteht aber nur, wenn der andere Teil nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs eine Aufklärung erwarten durfte.

4 Ob 242/19w

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