Bei der Beurteilung, ob eine Vereinbarung dem Verbotszweck des § 27 MRG widerspricht, ist typischerweise darauf abzustellen, ob der Vermieter die Zwangssituation des Mieters zu seinen Gunsten nutzt.
5 Ob 137/19m
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Bei der Beurteilung, ob eine Vereinbarung dem Verbotszweck des § 27 MRG widerspricht, ist typischerweise darauf abzustellen, ob der Vermieter die Zwangssituation des Mieters zu seinen Gunsten nutzt.
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