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Ersichtlichmachung einer außergerichtlichen Benützungsregelung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/28immolex 2020, 88 - 89 Heft 3 v. 5.3.2020

Das Grundbuchsgericht hat außergerichtliche Benützungsvereinbarungen nicht vollständig inhaltlich zu prüfen. Die Festlegung der künftigen Vergabe schadet dem Charakter einer Benützungsregelung nicht. Es schadet auch nicht, wenn keine ausschließlichen Benützungsrechte eingeräumt werden.

46 R 221/19v

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