Der OGH (FN 1) hatte sich rezent mit der rechtlichen Qualifikation sicherheitstechnischer Nachrüstungen von Gebäudeteilen und -anlagen im WE auseinanderzusetzen. Verfahrensgegenständlich war die .
Schlagwörter:
sicherheitstechnische Nachrüstung; Balkongeländer; ordentliche Verwaltung; außerordentliche Verwaltung; dynamischer Erhaltungsbegriff; Stand der Technik; OIB-Richtlinien; Verkehrssicherungspflichten; ÖNORM B 1300 und B 1301.