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Zur Auslegung abweichender Aufteilungsschlüssel im Wohnungseigentum

Forum ImmobilientreuhänderAufsatzChristoph Kothbauerimmolex 2020, 328 Heft 10 v. 7.10.2020

Vom gesetzlichen Aufteilungsmechanismus (grds nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile der WEer bei Ende der Abrechnungsperiode) kann durch schriftliche Vereinbarung aller WEer abgewichen werden.

In der Verwaltungspraxis erweisen sich viele Vereinbarungen über abweichende Aufteilungsschlüssel bzw Abrechnungseinheiten

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