Nach der WGG-Novelle 2019 sind bei der Wohnungsvergabe durch Gemeinnützige Bauvereinigungen österreichische Staatsbürger und diesen gleichgestellte Ausländer zu bevorzugen. Weiters können auch Opfer von häuslicher Gewalt bevorzugt werden. Schließlich wird die Vergabe zur touristischen Kurzzeitvermietung untersagt.
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