Dem BFG lag folgender Sachverhalt vor:
Die Bf (eine betriebliche GesBR, an der die beiden Gesellschafter zu je 50 % beteiligt waren, Anmerkung der Autoren) hatte laut Übergabsvertrag vom 10.
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Dem BFG lag folgender Sachverhalt vor:
Die Bf (eine betriebliche GesBR, an der die beiden Gesellschafter zu je 50 % beteiligt waren, Anmerkung der Autoren) hatte laut Übergabsvertrag vom 10.
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