Wurde festgestellt, dass der Steuerpflichtige beim Erwerb von Optionsrechten "von vornherein und von Anfang an" geplant hatte, alle seine Ankaufsrechte aus Leasingverträgen (Immobilienleasing) "kurz vor deren Ablauf zu verkaufen", lag in rechtlicher Hinsicht von Anfang an Betriebsvermögen vor, sodass sich die vom Steuerpflichtigen aufgeworfene Frage nach Einlagewert und -zeitpunkt nicht stellt.
Ra 2016/15/0035