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Schriftlichkeit bei Mietverträgen im digitalen Zeitalter Auswirkungen der Digitalisierung bei der Unterfertigung von Mietverträgen im Spannungsverhältnis zum Schriftlichkeitsgebot für vom Vermieter durchsetzbare Befristungen gemäß § 29 MRG

Schwerpunkt Wohnrecht und DigitalisierungAufsatzAgnes Beck, Magdalena Imelda Brandstetterimmolex 2019, 197 - 200 Heft 6 v. 6.6.2019

Seit Einführung der qualifizierten digitalen Signatur können auch dem Mietrechtsgesetz unterliegende, befristete Mietverträge unter Einhaltung des Schriftlichkeitsgebots des § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG iVm § 886 ABGB auf diese Art und Weise unterfertigt werden. Eine eigenhändige Unterschrift ist daher prinzipiell nicht mehr erforderlich. Dennoch hat sich diese Möglichkeit in der Praxis noch nicht durchgesetzt - dies wohl auch mangels diesbezüglicher (höchstgerichtlicher) Judikatur und der dadurch fehlenden Rechtssicherheit.

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