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Zur Bildung gesonderter Rücklagen im Wohnungseigentum

Forum ImmobilientreuhänderAufsatzChristoph Kothbauerimmolex 2019, 116 Heft 3 v. 1.3.2019

Der OGH (FN 1) hat rezent darauf hingewiesen, dass es bei einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung nach § 32 Abs 2 WEG Auslegungssache sei, ob sie sich bloß auf die Kostentragung beziehe oder auch die Erhaltungspflicht auf einen oder mehrere WEer übertragen werde.

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