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Die Sicherungsmittel bei Bauverträgen nach ABGB und ÖNORM B 2110

Schwerpunkt Haftungsfragen im BTVGAufsatzHans Göllesimmolex 2019, 86 - 89 Heft 3 v. 1.3.2019

Zur Absicherung von Verträgen haben sich "standardisierte" Sicherstellungen entwickelt und bewährt. Dies gilt für unterschiedliche Vertragsebenen: zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Generalunternehmer) ebenso wie zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer, aber auch bei Bauträgerverträgen. Dieser Beitrag bezieht sich auf die Sicherheiten bei Bauverträgen.

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