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Zur Möglichkeit der Mieterkündigung durch E-Mail

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/25immolex 2019, 101 - 102 Heft 3 v. 1.3.2019

Ein Erklärender, der trotz Hinweis auf einen bevorstehenden Betriebsurlaub eine rechtsgeschäftliche Erklärung per E-Mail an den Empfänger richtet, kann nicht davon ausgehen, dass die Erklärung in diesem Zeitraum abgerufen wird. Der Zugang ist daher bei Einlangen während der Zeit einer angekündigten Abwesenheit erst mit dem Beginn des nächsten Werktags anzunehmen.

6 Ob 152/18y

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