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Zum intertemporalen Anwendungsbereich der Angemessenheitsprüfung und zur Beweislast einer relevanten Äquivalenzstörung beim Bauzins im WGG

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2019/27immolex 2019, 105 - 107 Heft 3 v. 1.3.2019

Auf am 31. 12. 2015 anhängige Verfahren sind gem Art IV Abs 1r WGG noch die bis dahin geltenden Vorschriften hinsichtlich der Überprüfung des Bauzinses anzuwenden.

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