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Zur Auslegung des Begriffs "sonstige Räumlichkeiten der Baulichkeit" im WGG

RechtsprechungMiet- und WohnrechtDr. Christian Praderimmolex 2018/21immolex 2018, 58 - 61 Heft 2 v. 2.3.2018

Entscheidung: OGH 23.10.2017, 5 Ob 144/17p

Normen: § 16 Abs 1 WGG; § 16 Abs 3 WGG; § 16 Abs 5 WGG

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