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Zum Schicksal des Anderkontos beim Verwalterwechsel

WohnungseigentumsrechtAufsatzFH-Doz. Mag. Christoph Kothbauerimmolex 2017, 164 Heft 5 v. 3.6.2017

Normen: § 20 Abs 6 WEG; § 1424 ABGB; § 28 Abs 1 Z 5 WEG; § 21 Abs 3 WEG; § 52 Abs 1 Z 8 WEG

Schlagwörter:

Liegenschaftsverwaltung; Auflösung; Bestellung; Mehrheitsbeschluss; Willensbildungsvorschriften; Verwaltungsjahr; Vollrechtstreuhandkonto

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