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Keine Bauherreneigenschaft des Erwerbers, wenn er als einheitlichen Leistungsgegenstand ein bebautes Grundstück (Gesamtkonzept - inkl Fertighaus) erhält

RechtsprechungSteuerrechtn. n.immolex 2017/37immolex 2017, 98 - 99 Heft 3 v. 8.4.2017

Entscheidung: BFG 23.3.2016, RV/3100274/2013

Normen: § 4 Abs 1 GrEStG 1987; § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987

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