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Vereinfachte Bezeichnung der Parteien im Antrag im wohnrechtlichen AußStrVerf

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtMMag. Dr. Markus Hagenimmolex 2015/67immolex 2015, 220 - 221 Heft 7 und 8 v. 1.7.2015

Entscheidungen: OGH 27.1.2015, 5 Ob 3/15z; OGH 5 Ob 154/12a

Normen: § 37 Abs 3 Z 1 MRG; § 10 Abs 3 AußStrG; § 37 Abs 3 Z 5 MRG; § 52 Abs 2 WEG

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