vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH bestätigt "Geburtsdatumsnennung" bei Treuhänderrangordnung

GrundbuchsrechtJudikaturDr. Christian Praderimmolex-LS 2014/32immolex-LS 2014, 101 Heft 4 v. 1.4.2014

OGH 17.12.2013, 5 Ob 144/13g

Schlagwörter:

Anmerkung der Rangordnung durch den Treuhänder; verpflichtende Nennung des Geburtsdatums der begünstigten Person; Formgebrechen; Verbesserungsauftrag;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!