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Änderungen der Raumgestaltung, selbst in Leichtbauweise, sind zustimmungspflichtig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtDr. Andrea Reiberimmolex 2014/95immolex 2014, 350 Heft 12 v. 1.12.2014

OGH 25.7.2014, 5 Ob 57/14i; OGH 5 Ob 73/11p; OGH 5 Ob 167/10k

Schlagwörter:

Leichtbauweise; Zustimmung des Vermieters; Bestimmtheit des Begehrens; Büroräumlichkeit; Rigipswände; unwesentliche Veränderung;

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