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Grundverkehrsbehörde kann Rechtsgeschäft nur zur Gänze genehmigen oder die Genehmigung zur Gänze versagen

VerwaltungsrechtJudikaturimmolex 2013/6immolex 2013, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2013

VwGH 27.1.2012, 2010/02/0096; VwGH 20.12.1996, 96/02/0070

Schlagwörter:

Grundstück; Grundverkehr; Rechtsgeschäft; Genehmigungsverfahren; Vorarlberg; Kauf;

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