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Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Kosten und Machbarkeit eines Lifteinbaus ist ordentliche Verwaltung

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Matthias Cerhaimmolex 2013/89immolex 2013, 281 - 282 Heft 10 v. 1.10.2013

OGH 21.3.2013, 5 Ob 204/12d

Schlagwörter:

außerordentliche Verwaltung; ordentliche Verwaltung; Vorbereitung der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung; Lifteinbau; Einholung eines Sachverständigengutachtens;

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