Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, wie sich der nachträgliche Einbau eines Aufzuges auf eine Pauschalmietzinsvereinbarung auswirkt. Muss der Mieter entsprechende Betriebskosten zahlen?
Rechtsgrundlagen: § 15 MRG; § 24 MRG
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