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Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Simone Maier-Hüller, RA (Anmerkung)immolex 2012/79immolex 2012, 251 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz analysiert vorliegend die Frage, ob die äußere Erscheinung eines Gebäudes durch die Errichtung eines Gartenhauses von 20m² Grundfläche verschlechtert wird. Liegt in der Tat eine gravierende Beeinträchtigung vor?

Rechtsgrundlagen: § 16 WEG

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