Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt klar, dass auf dem Boden des § 364 ABGB Immissionen selbst, nicht aber deren Ursache bekämpfbar sind. Kann der Kläger dennoch auch auf die Ursache der Verursachung und die Mittel der Immissionsvermeidung Einfluss nehmen?
Rechtsgrundlagen: § 364 ABGB; § 523 ABGB