Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht in Hinblick auf einen erst zu gründenden Betrieb der Frage nach, ob Miete oder Pacht gegeben ist. Von welcher Vertragsbeziehung ist dabei in Hinblick auf eine Biomasseheizwerkanlage auszugehen?
Rechtsgrundlagen: § 1 MRG; § 1091 ABGB