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Keine Zustandsverschlechterung durch unwesentliche Veränderungen

Miet- und WohnrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/32immolex-LS 2012, 100 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Vorliegend stellt der OGH klar, dass unwesentliche Veränderungen des Gebrauchsgegenstands eo ipso keine Zustandsverschlechterung bedingen und daher auch regelmäßig bloß gewöhnliche Abnutzung anzunehmen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1109 ABGB

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