Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das Höchstgericht der Frage, ob neben einem Anspruch auf Unterlassung auch ein Beseitigungsanspruch besteht, wenn von einem benachbarten Grundstück gefährlicher Baumüberhang ausgeht.
Rechtsgrundlagen: § 354 ABGB; § 362 ABGB; § 422 ABGB