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Hausbriefkästen sind von der "Post" ohne Kostenbeitrag der Hauseigentümer bis 31. 12. 2012 zu tauschen

PostwesenJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/37immolex-LS 2012, 101 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Klarstellend hält der erkennende Senat deutlich fest, dass die Post als Universaldienstebetreiber dazu verpflichtet ist, Hausbriefkästen ohne Kostenbeteiligung der Liegenschaftseigentümer zu tauschen.

Rechtsgrundlagen: § 34 PMG

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