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Erhaltungspflicht bei ernsten Schäden nach erfolgter Änderung gem § 16 Abs 2 WEG

WohnungseigentumsrechtJudikaturAnmerkung von Dr. Christian Prader, RAimmolex 2012/16immolex 2012, 53 - 55 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der Gerichtshof der Frage, unter welchen gegebenen Voraussetzungen ein "ernster Schaden" vorliegt und mit welchen Pflichten sich die Wohnungseigentümergemeinschaft in Hinblick auf die Wiederherstellung eines Objekts konfrontiert sieht.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 WEG; § 28 WEG; § 30 WEG; § 3 Abs 2 MRG

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