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Mietvertrag und GesbR

Miet- und WohnrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/4immolex-LS 2012, 4 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt fest, dass Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, trotz mangelnder Rechtspersönlichkeit, aus dem Gesellschaftsvertrag einer GesBR zu bestreiten sind.

Rechtsgrundlagen: § 1090 ABGB

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