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Zum Verbesserungsbegriff gemäß § 8 Abs 2 Z 1 MRG

Miet- und WohnrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/2immolex-LS 2012, 4 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung thematisiert der OGH die Frage, wie weit die Duldungspflicht des Mieters in Hinblick auf Verbesserungsarbeiten reicht. Liegen solche überhaupt vor?

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 Z 1 MRG

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