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Abtretung von Unterlassungsansprüchen - keine Mehrheit oder Einstimmigkeit erforderlich

WohnungseigentumsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/8immolex-LS 2012, 5 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass die Erhebung einer Servitutsklage als Verfügungshandlung zu werten ist und diese in weiterer Folge auch abtretbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 523 ABGB

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