Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob und unter welchen Voraussetzungen Rechte aus einer von der WE-Gemeinschaft abgeschlossenen Gebäudeversicherung einem einzelnen Wohnungseigentümer abgetreten werden können.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 75 VersVG