Zusammenfassung: Edelhauser erhebt mit seinem Beitrag die Vermeidung, Bekämpfung und schließlich Sanierung eines Schimmelbefalls aus wohnungseigentumsrechtlicher Perspektive zum bestimmenden Element seines Beitrags und geht unter anderem auf die Bestreitung der Sanierungskosten ein.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 3 WEG; § 52 WEG; § 3 MRG